Ihr Beitrag für das Klima
Investieren Sie und gestalten Sie Zukunft aktiv mit!
ab 250,- EUR
regenerative Projekte in Lippe
zusammen für den Klimaschutz
Bereits ab einer Einlage von 250 Euro sind Sie dabei, wenn es um ein klimafreundliches Lippe geht. Mit Ihrer Investition helfen Sie uns, regenerative Projekte in Lemgo und Lippe gemeinsam umzusetzen. Freuen Sie sich über Strom aus regenerativen Quellen und eine gute Geldanlage. Laden Sie dazu die Beitrittserklärung herunter und senden sie uns diese ausgefüllt und unterschrieben zurück. Vielen Dank!
Das sagen unsere Mitglieder
„Als Mitglied beim BUND bin ich hocherfreut, dass es in Lippe nun eine Bürger-Energiegenossenschaft gibt, die zum Ziel hat, die Energiewende voranzubringen. Das regionale Konzept mit Bürgerbeteiligung entspricht zu 100% der Konzeption, die der BUND seit Jahren für sinnvoll und notwendig hält. Für mich selbst ist dies die Möglichkeit, dafür zu sorgen, dass der Strom, den wir verbrauchen, durch erneuerbare Energien erzeugt wird. Die Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und NRW ist eine Folge des Klimawandels und die vielen Todesopfer, die menschlichen Tragödien und die volkswirtschaftlichen Schäden sind ein viel zu hoher Preis, der gezahlt werden muss, weil nicht rechtzeitig gehandelt wurde.“
„Als überzeugter CO₂ Sparer und Befürworter einer schnellen Energiewende freue ich mich über die Gründung dieser neuen Initiative und unterstütze sie sehr gerne. Solche Projekte werden allerorten gebraucht, wenn wir die Vision eines vollständigen Wechsels zu sauberer und fossilfreier Energie erreichen wollen. Die Zukunft gehört der dezentralen, autarken Energiegewinnung und der direkten Nutzung vor Ort. Egal ob für Heizen, Wohnen, Industrie oder E-Mobilität.“
Häufige gestellte Fragen
1 Anteil kostet 250 Euro, die Zahl der Anteile pro Mitglied ist nicht begrenzt.
Die Laufzeit ist unbegrenzt. Die Kündigungsfrist beträgt 5 Jahre. Es gibt bei Bedarf die Möglichkeit, seine Anteile an andere Genossenschaftsmitglieder zu veräußern.
Die Ausschüttung von Gewinnen wird jährlich auf der Generalversammlung beschlossen.
Eine Nachschusspflicht besteht nicht.